Auf einen Blick
Vor der Wohnungsabgabe geht es um Löcher, Flecken und abgenutzte Wände. Ob Sie zahlen müssen, hängt vom Alter des letzten Anstrichs ab.

Kurz gesagt: Bei der Wohnungsabgabe zahlen Mieter nur Schäden über die normale Abnützung hinaus, und zwar anteilig nach Alter des Anstrichs. Planen Sie den Maler zwei bis drei Wochen vor dem Abgabetermin ein, denn vor den üblichen Umzugsterminen ist in Basel viel los.
Was der Maler bei einer Auszugsrenovation macht
- Dübellöcher und Nagellöcher füllen und schleifen
- Wände und Decken in stark genutzten Räumen streichen
- Flecken (Fett, Nikotin, Wasser) isolieren, damit sie nicht durchschlagen
- Türzargen und Fensterbänke ausbessern
- Auf Wunsch nur einzelne Räume oder Wände
Wer zahlt was?
Die normale Abnützung ist mit der Miete abgegolten. Für Schäden darüber hinaus haften Mieter, aber nur anteilig nach Alter: Ein Anstrich hat eine begrenzte Lebensdauer. Viele Verwaltungen und Schlichtungsstellen orientieren sich an der paritätischen Lebensdauertabelle der Verbände. Ist der Anstrich älter als seine Lebensdauer, zahlen Mieter für das Streichen meist nichts mehr. Ausführlich: Mietwohnung streichen bei Abgabe.

Zeitplan bis zur Abgabe
| Wann | Was |
|---|---|
| 4 bis 6 Wochen vorher | Offerte anfragen, Termin fixieren |
| 2 Wochen vorher | Vorabnahme mit der Verwaltung, Mängelliste klären |
| 3 bis 7 Tage vorher | Maler arbeitet in der leeren Wohnung |
| Abgabetag | Wohnung gereinigt, Farbe trocken, Schlüssel bereit |
Kosten
Für einzelne Räume rechnen Preisportale mit CHF 540 bis 900 pro Zimmer, für ganze Wohnungen mit CHF 3'000 bis 5'000 (Schweiz, 2026). Kurzfristige Termine kurz vor Monatsende können teurer sein. Richtwerte aus Preisportalen (handwerker-kosten.ch, houzy.ch, baunex.ch), Stand Juni bis September 2026, schweizweit. Im Raum Basel liegen Preise laut handwerker-kosten.ch eher am oberen Rand. Keine Offerte.
Häufige Fragen
Muss ich beim Auszug die Wohnung streichen?
Nicht automatisch. Sie zahlen nur übermässige Abnützung, anteilig nach Alter des Anstrichs. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.
Darf ich selbst streichen?
Grundsätzlich ja, wenn es fachgerecht ist. Fleckige, streifige Arbeit kann die Verwaltung beanstanden. Ein Maler gibt Sicherheit.
Wie kurzfristig bekomme ich einen Maler?
Vor den üblichen Umzugsterminen ist es eng. Fragen Sie vier bis sechs Wochen vorher an.
Muss ich Dübellöcher füllen?
Eine übliche Anzahl Dübellöcher gilt oft als normale Abnützung. Viele Verwaltungen erwarten trotzdem, dass sie fachgerecht gefüllt sind. Klären Sie das an der Vorabnahme.
Was kostet ein einzelnes Zimmer?
Rund CHF 540 bis 900 für Wände und Decke, je nach Grösse und Zustand (Preisportale, 2026).