Vermittlungsdienst, kein MalerbetriebTelefon: Rückruf anfordernofferte@maler-in-basel.ch

Ratgeber

Wohnungsabgabe in Basel: muss ich streichen und wer zahlt?

Mietwohnung streichen bei Abgabe in Basel: Farbroller mit roter Farbe auf einer Wand, daneben ein Farbeimer
Roller und Farbeimer. Foto: Michael Cory, CC BY 2.0, Wikimedia Commons.

Kurz gesagt: Mieter zahlen nur für Schäden über die normale Abnützung hinaus, und zwar anteilig nach dem Alter des Anstrichs. Die paritätische Lebensdauertabelle der Verbände gibt dafür Richtwerte. Ist der Anstrich am Ende seiner Lebensdauer, zahlt meist der Vermieter.

Normale Abnützung oder Schaden?

Orientierung, keine Rechtsberatung
SituationMeistBegründung
Leichte Verfärbung, Bilderrändernormale Abnützunggehört zum Wohnen
Übliche Anzahl Dübellöcheroft normale Abnützungje nach Menge und Grösse
Starke NikotinverfärbungSchadenüber das übliche Mass
Wände in kräftiger Farbe ohne ErlaubnisSchadenRückführung auf Ausgangszustand

Rechenbeispiel Altersentwertung

Angenommen, ein Anstrich hat eine Lebensdauer von 8 Jahren und ist 6 Jahre alt. Die Wände sind durch Rauchen verfärbt, das Neustreichen kostet CHF 2'000. Der Restwert beträgt 2 von 8 Jahren, also ein Viertel. Der Mieter zahlt rund CHF 500, nicht CHF 2'000. Die genaue Lebensdauer und Berechnung hängen vom Einzelfall ab.

Malerin auf einer Leiter streicht eine weisse Innenwand mit dem Roller
Innenwand streichen mit dem Roller. Foto: Lukeroberts, CC BY-SA 2.5, Wikimedia Commons.

Vorgehen

  1. Mietvertrag und Protokoll vom Einzug hervorholen.
  2. Vorabnahme mit der Verwaltung vereinbaren.
  3. Mängelliste besprechen, Kostenteilung klären.
  4. Nur das streichen lassen, was wirklich nötig ist.

Bei Streit

Kostenlos und neutral helfen die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt und die Schlichtungsbehörde des Kantons Basel-Landschaft. Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie einverstanden sind.

Häufige Fragen

Muss ich nach 10 Jahren Mietdauer streichen?

In der Regel nein. Ein Anstrich hat dann meist seine Lebensdauer erreicht.

Darf die Verwaltung einen bestimmten Maler verlangen?

Sie dürfen meist selbst einen Betrieb wählen, solange die Arbeit fachgerecht ist.

Was, wenn ich das Protokoll schon unterschrieben habe?

Dann haben Sie die Mängel anerkannt, nicht automatisch die volle Kostenhöhe. Holen Sie Rat bei der Schlichtungsstelle.

Gilt das auch in Basel-Landschaft?

Ja, das Mietrecht ist schweizweit geregelt. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde des Kantons.

Wo finde ich die Lebensdauertabelle?

Bei den Mieter- und Hauseigentümerverbänden.

Weiterlesen

Kostenlos und unverbindlich

Beschreiben Sie Räume, Fläche und Termin. Ein Malerbetrieb aus der Region meldet sich mit einer Offerte.

Offerte anfragen

Pflichtfelder sind mit * markiert.

z. B. 4057 Basel

Zum Beispiel Räume, ungefähre Fläche, Zustand der Wände und gewünschter Termin.

Lieber telefonieren? Nummer eintragen und «Rückruf» ankreuzen, der Fachbetrieb ruft Sie an. Per E-Mail: offerte@maler-in-basel.ch. Kostenlos und unverbindlich. Wir vermitteln nur und führen keine Arbeiten selbst aus.

Offerte anfragen