
Kurz gesagt: Mieter zahlen nur für Schäden über die normale Abnützung hinaus, und zwar anteilig nach dem Alter des Anstrichs. Die paritätische Lebensdauertabelle der Verbände gibt dafür Richtwerte. Ist der Anstrich am Ende seiner Lebensdauer, zahlt meist der Vermieter.
Normale Abnützung oder Schaden?
| Situation | Meist | Begründung |
|---|---|---|
| Leichte Verfärbung, Bilderränder | normale Abnützung | gehört zum Wohnen |
| Übliche Anzahl Dübellöcher | oft normale Abnützung | je nach Menge und Grösse |
| Starke Nikotinverfärbung | Schaden | über das übliche Mass |
| Wände in kräftiger Farbe ohne Erlaubnis | Schaden | Rückführung auf Ausgangszustand |
Rechenbeispiel Altersentwertung
Angenommen, ein Anstrich hat eine Lebensdauer von 8 Jahren und ist 6 Jahre alt. Die Wände sind durch Rauchen verfärbt, das Neustreichen kostet CHF 2'000. Der Restwert beträgt 2 von 8 Jahren, also ein Viertel. Der Mieter zahlt rund CHF 500, nicht CHF 2'000. Die genaue Lebensdauer und Berechnung hängen vom Einzelfall ab.

Vorgehen
- Mietvertrag und Protokoll vom Einzug hervorholen.
- Vorabnahme mit der Verwaltung vereinbaren.
- Mängelliste besprechen, Kostenteilung klären.
- Nur das streichen lassen, was wirklich nötig ist.
Bei Streit
Kostenlos und neutral helfen die Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt und die Schlichtungsbehörde des Kantons Basel-Landschaft. Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie einverstanden sind.
Häufige Fragen
Muss ich nach 10 Jahren Mietdauer streichen?
In der Regel nein. Ein Anstrich hat dann meist seine Lebensdauer erreicht.
Darf die Verwaltung einen bestimmten Maler verlangen?
Sie dürfen meist selbst einen Betrieb wählen, solange die Arbeit fachgerecht ist.
Was, wenn ich das Protokoll schon unterschrieben habe?
Dann haben Sie die Mängel anerkannt, nicht automatisch die volle Kostenhöhe. Holen Sie Rat bei der Schlichtungsstelle.
Gilt das auch in Basel-Landschaft?
Ja, das Mietrecht ist schweizweit geregelt. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde des Kantons.
Wo finde ich die Lebensdauertabelle?
Bei den Mieter- und Hauseigentümerverbänden.