
Kurz gesagt: Wer die Fassade im bisherigen Farbton auffrischt, braucht meist keine Bewilligung. Wer die Farbe ändert und das Haus in einer Schutz- oder Schonzone steht oder geschützt ist, sollte vorher beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) Basel-Stadt nachfragen. Die Zone zeigt das Geoportal des Kantons.
Schritt 1: Zone herausfinden
Im Geoportal Basel-Stadt (geo.bs.ch) sehen Sie im Zonenplan, ob Ihre Liegenschaft in einer Schutzzone, einer Schonzone oder in einer normalen Bauzone liegt. Im Inventar der Denkmalpflege steht, ob das Gebäude einzeln geschützt ist.
Schritt 2: Was ist geplant?
| Vorhaben | Normale Zone | Schutz- oder Schonzone |
|---|---|---|
| Gleiche Farbe auffrischen | meist frei | meist frei, Rückfrage sinnvoll |
| Neuer Farbton | meist frei | oft bewilligungspflichtig |
| Neuer Putz oder Dämmung | Baugesuch prüfen | bewilligungspflichtig |
| Fensterläden, Fenster ändern | prüfen | bewilligungspflichtig |

Schritt 3: Farbmuster und Termin
Lassen Sie den Maler Farbmuster direkt an der Fassade anbringen, möglichst auf der Sonnen- und Schattenseite. Fotos davon helfen bei einer Anfrage an die Behörde. Planen Sie für eine Bewilligung einige Wochen ein, damit der Termin im Sommer hält.
Baselbiet
In Riehen, Allschwil, Binningen oder Muttenz ist die Gemeinde zuständig. Ortskerne sind oft geschützt. Fragen Sie bei der Bauverwaltung nach.
Häufige Fragen
Kann ich meine Fassade in Basel einfach weiss streichen?
Wenn sie heute schon weiss ist, meist ja. Ein Wechsel von Farbe zu Weiss kann in Schutzzonen auch relevant sein.
Wer ist zuständig?
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt, für geschützte Bauten die Kantonale Denkmalpflege.
Wo sehe ich die Zone?
Im Geoportal Basel-Stadt im Zonenplan.
Wie lange dauert eine Bewilligung?
Das ist unterschiedlich. Rechnen Sie mit einigen Wochen und fragen Sie früh an.
Kann der Maler das für mich abklären?
Viele Betriebe kennen die Abläufe und helfen bei Mustern. Das Gesuch stellt aber die Eigentümerschaft.